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Topic: Brennend Wichtig ! DSGVO (GDPR) Gesetzes Anforderungen !!! (Read 7780 times) previous topic - next topic
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Re: Brennend Wichtig ! DSGVO (GDPR) Gesetzes Anforderungen !!!

Reply #15

Quote from: hartiberlin – habt Ihr Euch schon mit dem neuen DSGVO (GDPR) Gesetz beschäftigt ?
Jooo ... wir haben das implementiert heute mal testweise "Scharf" geschaltet ..
Mal sehen ob noch Fehler auftreten, aber bisher sieht das es aus ..

Datenexport gibt es noch nicht, das kommt dann später (eventuell .. kann der Admin auch von Hand machen)
Alles ander ist vorhanden...
Many are stubborn in relation to the path, a few in relation to the target.
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Re: Brennend Wichtig ! DSGVO (GDPR) Gesetzes Anforderungen !!!

Reply #16

Ich habe heute diesen Artikel von n-tv gelesen. In dem ist, wie so oft, nur von Firmen und großen Unternehmen die Rede:
https://www.n-tv.de/technik/Was-Nutzer-jetzt-wissen-muessen-article20445218.html

Interessant ist dieser Absatz:

Was passiert bei Verstößen?
Bisher wurde der Datenschutz in Unternehmen oft vernachlässigt, weil sie kaum Sanktionen fürchten mussten. Jetzt gibt es Strafen von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Davor gibt es aber Verwarnungen, Rügen und ein vorübergehendes Verbot der Datenverarbeitung.


Also, wenn es bei Firmen auf diese Weise gehandhabt wird, dann dürften kleine private Forenbetreiber ja eigentlich nicht sofort von einem Abmahnanwalt zur Kasse gebeten werden dürfen, wenn man bei seiner Datenschutzerklärung oder einer Einstellung aus Unwissenheit einen Fehler gemacht hat. Hmmm...
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Re: Brennend Wichtig ! DSGVO (GDPR) Gesetzes Anforderungen !!!

Reply #17

Abmahnanwälte dürfen nur aus bestimmten Gründen abmahnen, i. w. wettbewerbsrechtlichen.
Wegen eines Verstoßes gegen die DSGVO dürfen nur einige Verbände abmahnen,  und natürlich die Datenschutzbehörden.
Dazu gibt es eine Liste, und es nicht mal eben schnell möglich, dass eine Herde Anwälte einen "Verbraucherschutzverein" gründet und aus dem heraus abmahnt.

Natürlich könnten einige Oberschlaue versuchen, aus einer DSGVO-Verletzung einen wettbewerbsrechtlichen Verstoß zu konstruieren. Das dürfte bei einem privat betriebenen Forum spannend werden.

ABER: im Sinn der DSGVO ist ein Forum grundsätzlich gewerblich. Und wenn Werbung geschaltet ist, dann ist das auch ganz real so, auch wenn es privat betrieben wird.

Also: falls eine Abmahnung eintrudelt, auf KEINEN FALL eine Unerlassungserklärung abgeben. (Aber einen eventuellen tatsächlichen  Mangel stillschweigend, aber dokumentiert abstellen). Auch nciht auf irgendwelche Inkassoforderungen eingehen, sondern riskieren, Dich verklagen zu lassen. Wie gesagt, immer checken, dass Fehler korrigiert sind, nur "Klappe halten".

Und dann wirklich abwarten, ob die Anwälte vor Gericht ziehen.

Die DSGVO ist zwar massiv Bussgeldbehaftet, aber alles andere als eindeutig. Und das Aussprechen von Bußgeldern geht streng genommen nur bei eindeutig definierter Rechtslage - so wie beim Bußgeldkatalog für den Straßenverkehr.