Re: Brennend Wichtig ! DSGVO (GDPR) Gesetzes Anforderungen !!!
Reply #17 – May 22, 2018, 05:36:44 pm
Abmahnanwälte dürfen nur aus bestimmten Gründen abmahnen, i. w. wettbewerbsrechtlichen. Wegen eines Verstoßes gegen die DSGVO dürfen nur einige Verbände abmahnen, und natürlich die Datenschutzbehörden. Dazu gibt es eine Liste, und es nicht mal eben schnell möglich, dass eine Herde Anwälte einen "Verbraucherschutzverein" gründet und aus dem heraus abmahnt. Natürlich könnten einige Oberschlaue versuchen, aus einer DSGVO-Verletzung einen wettbewerbsrechtlichen Verstoß zu konstruieren. Das dürfte bei einem privat betriebenen Forum spannend werden. ABER: im Sinn der DSGVO ist ein Forum grundsätzlich gewerblich. Und wenn Werbung geschaltet ist, dann ist das auch ganz real so, auch wenn es privat betrieben wird. Also: falls eine Abmahnung eintrudelt, auf KEINEN FALL eine Unerlassungserklärung abgeben. (Aber einen eventuellen tatsächlichen Mangel stillschweigend, aber dokumentiert abstellen). Auch nciht auf irgendwelche Inkassoforderungen eingehen, sondern riskieren, Dich verklagen zu lassen. Wie gesagt, immer checken, dass Fehler korrigiert sind, nur "Klappe halten". Und dann wirklich abwarten, ob die Anwälte vor Gericht ziehen. Die DSGVO ist zwar massiv Bussgeldbehaftet, aber alles andere als eindeutig. Und das Aussprechen von Bußgeldern geht streng genommen nur bei eindeutig definierter Rechtslage - so wie beim Bußgeldkatalog für den Straßenverkehr.